Das Kooperationsmodell bildet eine Kompromissform zwischen dem Betreibermodell und anderen nicht-privatwirtschaftlichen Lösungen. Es beteiligt private Minderheitsgesellschafter am Anlageneigentum und vergibt den laufenden Anlagenbetrieb an private Betreiber, wodurch die mehrheitliche Beteiligung der Kommune am Anlageneigentum gesichert ist und gleichzeitig die unternehmerische Dispositionsfreiheit und den Wettbewerb bis hin zur Anlagenkonzeption ermöglicht.
Die Grundüberlegung im Kooperationsmodell ist es, der Gemeinde über die Mehrheitsbeteiligung an der Kooperationsgesellschaft eine kontinuierliche Einflussnahme zu sichern. Dies ist immer dann sinnvoll, wenn eine Leistung zu vergeben ist, die nicht eindeutig definiert werden kann. Während z. B. beim Kläranlagenbetrieb eine klare Schnittstelle zwischen Kanal und einer privat geführten Kläranlage definiert werden kann, ist die Leistung bei Kanalinvestitionen und beim Kanalbetrieb nicht eindeutig abgrenzbar.
Dies liegt darin begründet, dass über den Zustand der Kanalisation in der Regel nur unvollständige Informationen bestehen und deshalb eine fest umschriebene Leistung gemäß einer VOL-Ausschreibung meist nicht vergeben werden kann.
Während Kommune und privater Gesellschafter zusammen die Eigentums-GmbH halten, soll im Kooperationsmodell die Betriebsführung an eine spezialisierte Firma aufgrund eines Betriebsführungsvertrages übertragen werden.
Betriebsführung Trink- und Schmutzwasser
Baukoordinierung
Örtliche Bauleitung
Planung und Entwurf
Erstellung von Wasserhausanschlüssen
Havariedienst
Betriebsführung Fäkalwasser- und Fäkalschlammentsorgung