Monat | Orte | Abschlagszahlung |
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Februar | Groß Neuendorf Klein Neuendorf Neubarnim Platkow | monatlich |
März | Altlewin Alttrebbin Grunow Gusow Ihlow Jahnsfelde Reichenberg Sophienthal Wuschewier | monatlich |
April | Kiehnwerder Letschin / Steintoch Neuhardenberg Ortwig | monatlich |
Mai | Kienitz Letschin | monatlich |
Juni | Waldsieversdorf | monatlich |
Juli | Buckow | monatlich |
August | Müncheberg | monatlich |
September | Altfriedland Neutrebbin Quappendorf Sietzing Wulkow | monatlich |
Oktober | Altbarnim Batzlow Gieshof Hoppegarten / Mbg. Kunersdorf / Metzdorf Ringenwalde Trebnitz | monatlich |
November | Bollersdorf / Pritzhagen Eggersdorf Hermersdorf / Obersdorf Möglin Münchehofe Prötzel/Prädikow Reichenow | monatlich |
Es werden in der Regel 11 Abschläge in Rechnung gestellt, der erste mit der Jahresverbrauchsabrechnung.
Gemäß Mess- und Eichgesetz (MessEG) § 31 sind wir verpflichtet, geeichte Zähler zur Rechnungslegung zu verwenden. Zu diesem Zweck wird regelmäßig alle 6 Jahre Ihr Hauptwässerzähler kostenlos durch unsere WTE Betriebsgesellschaft mbH gewechselt. Hierzu erhalten ein entsprechendes Anschreiben.
Vereinbaren Sie bitte einen Termin mit unserer WTE Betriebsgesellschaft mbH unter der Rufnummer 033476 244.
Auch Ihr Gartenwasserzähler (Absetzzähler) unterliegt dem Eichgesetz, da er zur Berechnung herangezogen wird. Sie werden von uns schriftlich zum Wechsel aufgefordert. Dabei werden Ihnen auch die autorisierten Unternehmen (Installateurverzeichnis) mitgeteilt.
Die Kosten tragen Sie als Eigentümer. Natürlich kann der Wechsel auch durch unsere WTE Betriebsgesellschaft mbH erfolgen, ist dann jedoch ebenfalls kostenpflichtig.
Das Installateurverzeichnis finden Sie hier.